Die Regulierung von Kryptowährungen in Banken steht vor einem grundlegenden Umbruch. Besonders die Risikogewichtung von Bitcoin und anderen Krypto-Assets wird unter den aktuellen Basel-III-Regelungen heiß diskutiert. Diese Regelungen sehen eine Risikogewichtung von 1.250% für Kryptowährungen vor, was bedeutet, dass Banken für jede Einheit Bitcoin einen entsprechenden Betrag an genehmigtem Sicherheitenkapital hinterlegen müssen. Dies hat zur Folge, dass das Halten von Bitcoin für Banken teurer wird als andere Anlageklassen, wie beispielsweise Bargeld, physisches Gold oder Staatsanleihen, die mit 0% Risikogewichtung auftreten.

Branchenexperten sind sich einig, dass diese hohen Kapitalanforderungen als Unterdrückung von Kryptoaktivitäten wahrgenommen werden. Jeff Walton, Chief Risk Officer bei Strive, und Phong Le, CEO von Strategy, betonen die Notwendigkeit einer Reform der Risikogewichtung, um das Potenzial von Kryptowährungen nicht zu behindern. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat angedeutet, dass eine Überprüfung der Risikogewichtung in Betracht gezogen werden könnte. Erik Thedéen, der Vorsitzende des BCBS, äußerte im November 2025, dass ein anderer Ansatz erforderlich sein könnte, um die aktuellen Herausforderungen zu adressieren.

Neue Standards in Sicht

Der Basler Ausschuss plant, im Juli 2023 neue Standards zur Regulierung von Kryptowährungen bei Banken zu veröffentlichen. Diese Entscheidungen wurden während einer Sitzung am 2. und 3. Juli 2023 getroffen, in der auch über die Offenlegung von Krypto-Investitionen von Banken beraten wurde. Diese Schritte sind Teil der Basel-III-Reformen, die bereits 2019 initiiert wurden, um die Widerstandsfähigkeit der Banken in der EU zu verbessern.

Ein Rahmen für die Offenlegung von Krypto-Vermögenswerten wurde im Dezember 2022 vorgeschlagen und im Mai 2023 zur Stellungnahme freigegeben. Das Ziel dieser Offenlegung ist es, die Transparenz zu erhöhen und die Marktdisziplin zu fördern. Die aktualisierten Standards, die von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Juli veröffentlicht werden sollen, beinhalten auch Änderungen am ursprünglichen Vorschlag sowie Überarbeitungen des aufsichtsrechtlichen Standards für Stablecoin-Bestände.

Wachstum der Stablecoins im Fokus

In diesem Kontext erhält auch die Regulierung von Stablecoins besondere Aufmerksamkeit. Der Basler Ausschuss schlug vor, Stablecoins in eine neue Klassifizierung 1b einzuführen, ohne zusätzliche Anforderungen an die Bestände der Banken. Für Stablecoins mit „unwirksamen Stabilisierungsmechanismen“ wurde jedoch die Zugehörigkeit zur Hochrisikogruppe 2, mit einem Risikogewicht von 1.250%, festgelegt. Diese Entwicklungen zeigen, dass der Ausschuss den dringenden Bedarf sieht, den bestehenden Rahmen neu zu gestalten, um den heutigen Marktrealitäten gerecht zu werden.

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Erik Thedéen hat die Überarbeitung der globalen Kryptokapitalregeln für Banken bestätigt, insbesondere nach der Weigerung der USA und des Vereinigten Königreichs, strenge Standards für Stablecoins einzuführen. Dies hat dazu geführt, dass regulatorische Behörden weltweit unter Druck stehen, Kapitalregeln für Kryptobestände zu aktualisieren. Der Ausschuss plant, den Überprüfungszyklus für die aktualisierte Struktur zu beschleunigen, um den gestiegenen Anforderungen und der Dynamik des Marktes gerecht zu werden.

Die Entwicklungen rund um die Regulierung von Kryptowährungen und Stablecoins zeigen, dass die Branche sich in einem spannenden, aber auch herausfordernden Wandel befindet. Banken und Regulierungsbehörden stehen vor der Aufgabe, ein System zu entwickeln, das sowohl die Risiken als auch die Chancen der neuen Technologien berücksichtigt. Klarheit und Konsistenz in der Regulierung sind dabei unerlässlich, um die Innovationskraft der Branche nicht zu gefährden.

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