In den letzten Wochen hat das Thema der Besteuerung von Kryptowährungen in Europa an Brisanz gewonnen. So hat das niederländische Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf für eine Kapitalertragssteuer von 36 % auf Ersparnisse und die meisten liquiden Anlagen, einschließlich Kryptowährungen, vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf erhielt 93 Stimmen, was die erforderliche Schwelle von 75 Stimmen überschreitet. Die betroffenen Vermögenswerte umfassen nicht nur Sparkonten und Kryptowährungen, sondern auch die meisten Aktienanlagen und Gewinne aus verzinslichen Finanzinstrumenten, unabhängig davon, ob ein Verkauf stattfindet. Kritiker befürchten, dass eine solche Steuer zu einer Kapitalflucht aus den Niederlanden in Länder mit günstigeren Steuergesetzen führen könnte. Besonders in der Krypto-Community äußern Investoren bereits Bedenken und prognostizieren einen möglichen Exodus von Kapital.

Der Gesetzentwurf muss jedoch noch vom niederländischen Senat verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann. Sollte er angenommen werden, tritt das Gesetz im Steuerjahr 2028 in Kraft. Denis Payre, Mitbegründer von Kiala, verweist auf einen ähnlichen Fall in Frankreich im Jahr 1997, der zu einem Exodus von Unternehmern führte. Auch Krypto-Analyst Michaël van de Poppe kritisiert den Vorschlag als äußerst negativ und warnt vor einer hohen Zahl an Auswanderern. Ein Beispiel von Investing Visuals verdeutlicht die möglichen Auswirkungen: Ein Anleger mit 10.000 Euro und monatlichen Einzahlungen von 1.000 Euro über 40 Jahre könnte ohne Steuer etwa 3.320.000 Euro erreichen, während die Steuer diesen Betrag auf etwa 1.885.000 Euro reduzieren würde – eine Differenz von 1.435.000 Euro.

Neue Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen

In Deutschland hingegen hat das Bundesministerium der Finanzen neue Vorgaben bezüglich der ertragsteuerrechtlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten erarbeitet. Diese Vorgaben sollen Steuerpflichtigen helfen, ihre Einkünfte zu dokumentieren und zu erklären. Die neuen Regelungen ersetzen das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und bieten detaillierte Informationen zu Steuerreports, dem Claiming von Kryptowerten und der Bewertung von Kursen. Der Begriff „virtuelle Währungen und sonstige Token“ wurde durch „Kryptowerte“ ersetzt, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Diese Regelungen sind besonders relevant für Anleger, Unternehmen und Steuerberater, da sie Anforderungen an die Dokumentation, Mitwirkungspflichten und die Bewertung von Krypto-Transaktionen festlegen. Es ist wichtig zu beachten, dass Non Fungible Token (NFT) und Liquidity Mining nicht im aktuellen BMF-Schreiben behandelt werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird weiterhin in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und Verbänden an ertragsteuerrechtlichen Fragen zu Kryptowerten arbeiten und das BMF-Schreiben entsprechend ergänzen.

Einordnung im aktuellen Kontext

Das kürzlich veröffentlichte BMF-Schreiben hat die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland maßgeblich geprägt. Es definiert Pflichten für Steuerpflichtige im Bereich Kryptowährungen und legt Anforderungen an die Dokumentation und Bewertung von Krypto-Transaktionen fest. Der Kryptomarkt hat sich seit 2022 stark verändert, mit erheblichen Kursbewegungen und der Zulassung von Bitcoin-ETFs durch die SEC. Es wird zwischen Kryptowerten im Privat- und Betriebsvermögen unterschieden, wobei die Zurechenbarkeit von Kryptowerten betont wird. Eine bloße Angabe von Blockchain-Adressen ist nicht ausreichend; stattdessen sind Transaktionsübersichten oder Steuerreports erforderlich.

Für passives Staking gibt es neue Regelungen, die besagen, dass Erträge zum Zeitpunkt des Claimings besteuert werden. Aktives Staking (Forging) hingegen unterliegt weiterhin der Bewertung nach der Mitwirkung an der Blockerstellung. Die Zehnjahresfrist für die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen virtuellen Währungen greift nicht, auch wenn diese als Einkunftsquelle genutzt werden. Für Utility-Token und hybride Token gibt es keine spezifische Regelung zur Zehnjahresfrist.

Insgesamt zeigt die Entwicklung in den Niederlanden und Deutschland, dass das Thema Kryptowährungen und deren Besteuerung weiterhin ein heißes Eisen bleibt. Anleger sollten sich gut informieren und gegebenenfalls die Expertise eines Steuerberaters hinzuziehen, um in der sich ständig verändernden Landschaft der Kryptowährungen und ihrer regulatorischen Rahmenbedingungen nicht den Überblick zu verlieren.